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UVV Pruefung

 

 

Wartungsprogramm u a für UVV und DGUV3 Prüfungen sowie TRBS Arbeitssicherheit und Instandhaltung

 

Service Pro One

Das Wartungsprogramm für Ihre UVV - Prüfungen

 

Sie haben turnusmäßig technische Gegenstände zu prüfen bzw. zu warten und müssen diese Prüfungen dokumentieren?

Verwalten Sie Ihre Sicherheitsprüfungen, UVV - Prüfungen oder DGUV3 - Elektro - Prüfungen, turnusmäßige Inspektionen bzw. Wartungen oder Brandschutz - Prüfungen. Das Programm ist u.a. in folgenden Einsatzfeldern einsetzbar:

Gesetzliche Prüfungen und Wartungen von Geräten, Maschinen, Prüfmitteln, Leitern, Aufzügen, Druckbehältern, Hebezeugen, Türen, Toren, Fenstern, Regalen, Feuerlöschern, elektrischen Geräten und Anlagen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Heizungsanlagen.

Mit der integrierten Memofunktion werden Sie kontinuierlich an anstehende Prüftermine nach Kunden und Orten sortiert erinnert.

Der Prüf- und Wartungsplaner dient zur Einhaltung der Prüffristen.

Alle Prüftermine Ihrer Prüfobjekte sind lückenlos in diesem Programm dokumentierbar. Sie können sich oder Ihren Kunden bei Bedarf Prüfprotokolle zu jeder Prüfung ausdrucken oder als PDF-Datei exportieren.

Umfangreiche Filterfunktionen ermöglichen eine übersichtliche Darstellung der gewünschten Daten.

Vielfältige Auswertung von Instandsetzungsgründen

Papierlose Prüf - Dokumentierung

Mit der Daten - Import und Export - Funktion können die Prüfdaten von Ihrem PC auf den des Kunden und auch wieder zurück auf Ihren PC gebracht werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kunde das Programm auch installiert hat.

Ihre Kunden erhalten automatisch Prüfankündigungen per E-Mail.

Das Programm ist sowohl auf einem normalen PC als auch im Netzwerk nutzbar.

Zu jedem Kunden und zu jedem Prüfobjekt können Anlagen wie z.B. Dokumente, Bilder etc. in beliebigen Formaten hinterlegt werden.

Per Benutzerverwaltung können die Zugriffe im Programm gesteuert werden.

Weitere Einzelheiten stelle ich Ihnen gerne persönlich vor.

Das Wartungsprogramm kann nach Ihren Wünschen und Anforderungen individuell angepasst werden.

 

 

 

Wiederkehrende Prüfungen UVV - Prüfungen von Arbeitsmitteln

Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben auf Grund folgender Verordnungen:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Prüfintervalle von UVV - Prüfungen (Unfallverhütungsvorschrift)

Es muss festgelegt werden, in welchen Abständen die Arbeitsmittel zu prüfen sind.
Eine Änderung der Prüffristen muss schriftlich begründet werden.
Dies kann man nur, wenn anfallende Mängel, Wartungen und Instandhaltungen dokumentiert und auswertet werden.

Durch die turnusmäßigen Prüfungen wird die Betriebssicherheit der Arbeitsmittel gewährleistet und damit die Sicherheit des Anwenders. Die Durchführung solcher Prüfungen führt dazu, dass Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Das erhöht die Einsatzfähigkeit der Maschinen, minimiert Ausfallzeiten und vermeidet nachfolgende, höhere Reparaturkosten.
Weitere Faktoren für die Festlegung der Prüffristen sind u.a. Einsatzdauer und Ort, Art der mit der Maschine durchgeführten Arbeiten, Qualifikation der Bediener, Alter der Maschinen, Pflege und Wartung der Maschinen in der Vergangenheit.

Arbeitsmittel, bei denen Verschleiß oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmern hervorrufen können, sind wiederkehrend zu überprüfen. Zu diesen Prüfungen zählen der Zustand von verschleißbehafteten Komponenten (z.B. Bremsen, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmitteln), Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Lastkontrolleinrichtungen, Bewegungsbegrenzungen), Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile (z.B. Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warnrichtungen, Verriegelungen) bei Arbeitskörben auch die Eignung des Arbeitsmittels (Kran, Gabelstapler), mit dem der Arbeitskorb gehoben wird.
Die Prüfung von Arbeitsmitteln wird in der Betriebssicherheitsverordnung einheitlich zusammengefasst. Dabei muss der Betreiber die Prüffristen für seine individuellen Einsatzbedingungen - Zeit, Häufigkeit, Intensität der Nutzung - selbst festlegen.
Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten Höchstfristen. Er muss den Umfang der Prüfung festlegen und darf damit nur eine befähigte Person beauftragen.

Mit dem Wartungsprogramm bzw. der Instandhaltungssoftware " Service Pro One " sind Sie in der Lage, diese wiederkehrenden UVV - Prüfungen sowie die Instandhaltung der Prüfobjekte zu erfassen und komfortabel zu dokumentieren. Die Einhaltung der Prüffristen wird durch die Prüfungsplaner Funktion gewährleistet. Sie werden automatisch an anstehende Prüfungen erinnert.

 

 

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